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   BVerwG, 28.06.1976 - VI C 32.76   

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https://dejure.org/1976,3547
BVerwG, 28.06.1976 - VI C 32.76 (https://dejure.org/1976,3547)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1976 - VI C 32.76 (https://dejure.org/1976,3547)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1976 - VI C 32.76 (https://dejure.org/1976,3547)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis des substanziierten Beweisantrages in Kriegsdienstverweigerungssachen - Grenzen der Hinweispflicht bei anwaltlich vertretener Partei - Bewertung des Ergebnisses des Verfahrens auf Grund der Stellungnahme der Beteiligten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1976 - 6 C 32.76
    Es wertet das Ergebnis des Verfahrens in der abschließenden Beratung und gerade aufgrund der Stellungnahme der Beteiligten (vgl. auch Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1976 - 6 C 32.76
    Die gebotene Bezeichnung der in das Wissen von Zeugen gestellten Tatsachen verlangt die Angabe konkreter äußerer Umstände, aus denen ein Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens möglich ist (vgl. Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 24.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62]).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1976 - 6 C 32.76
    Der Umfang der Belehrungspflicht ist unterschiedlich, je nachdem rechtsunkundige Parteien oder Rechtsanwälte auftreten (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62] [218]).
  • BVerwG, 28.05.1974 - VI C 169.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1976 - 6 C 32.76
    Es geht nämlich, wie der beschließende Senat der Sache nach bereits dargelegt hat (vgl. Beschluß vom 28. Mai 1974 - BVerwG VI C 169.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 32]), lediglich darum, dem Gericht die eigenen Erwartungen der Partei über das Wissen der Zeugen von konkreten Umständen tatsächlicher Art vorzutragen.
  • BVerwG, 08.09.1975 - 6 C 57.75

    Erfordernis eines substantiierten Beweisantrages und der Aufklärungsrüge in

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1976 - 6 C 32.76
    Er hat selbst schriftsätzlich nicht - wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich (vgl. u.a. Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 96, 71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 84], Beschluß vom 8. September 1975 - [BVerwG VI C 57.75 -]) - eine substantiierte Beweisanregung gegeben.
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